Hessischer Landtag verabschiedet Handyverbot an Schulen ab Schuljahr 2025/26
Am 26. Juni 2025 hat der Hessische Landtag eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen, die ab kommendem Schuljahr die private Nutzung von Smartphones, Tablets und Smartwatches auf dem Gelände öffentlicher Schulen verbietet. Damit will die Regierung klare und einheitliche Richtlinien für den Umgang mit digitalen Geräten im Schulalltag schaffen.
Einheitliche Regelungen für alle Schularten
Die neue Regelung betrifft alle öffentlichen Schulen Hessens. Zukünftig dürfen Schüler digitale Geräte weder in den Gebäuden noch auf dem Schulhof privat nutzen. Die Verwendung digitaler Geräte zu Unterrichtszwecken bleibt weiterhin erlaubt.
Weiterführende Schulen erhalten die Möglichkeit, bestimmte Ausnahmen für ältere Schülergruppen, vor allem in der Oberstufe, oder ausgewiesene Bereiche festzulegen. Für Grundschulen gilt ein generelles Nutzungsverbot. Das bloße Mitbringen der Geräte ist erlaubt, ihre Nutzung jedoch nur in explizit zugelassenen Fällen gestattet.
Ausnahmen für Notfälle und pädagogischen Bedarf
Das Gesetz sieht klare Ausnahmen vor. Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Geräte in medizinischen Notfällen oder bei wichtigen privaten Anliegen weiterhin nutzen. Auch schulorganisatorische Funktionen wie das Vorzeigen digitaler Fahrkarten bleiben zulässig. Bei Missachtung dürfen Geräte bis zum Ende des jeweiligen Schultages eingezogen werden.
Lehrkräfte dürfen weiterhin Smartphones oder Tablets für pädagogische Zwecke einsetzen, insbesondere zur Stärkung der Medienkompetenz.
Zur Begründung der neuen Vorgaben sagte Kultusminister Armin Schwarz (CDU): „Durch die Einrichtung von Smartphone-Schutzzonen schaffen wir Klarheit und schützen gleichzeitig Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.“ Er verwies auf wissenschaftliche Studien, die negative Auswirkungen übermäßiger Smartphone-Nutzung auf die psychische Gesundheit und Lernfähigkeit belegen.
„Wir dürfen nicht zusehen, wie eine übermäßige Nutzung und problematische Social-Media-Inhalte weiterhin die Entwicklung und Lernfähigkeit junger Menschen beeinträchtigen“, ergänzte Schwarz.
Ausbau der schulischen Medienbildung
Zusätzlich zum neuen Gesetz soll die schulische Medienbildung weiter gestärkt werden. Schülerinnen und Schüler sollen im Unterricht den bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien lernen. Auch die Zusammenarbeit mit Eltern, die eine reflektierte Mediennutzung fördern sollen, wird intensiviert.
Umsetzung in Offenbach und Umgebung
Auch in Offenbach und im umliegenden Landkreis bereiten sich die Schulen auf das neue Gesetz vor. Zwar gab es bereits an einigen Schulen Handy-Verbote, doch die Gesetzesänderung schafft erstmals verbindliche und einheitliche Vorgaben im gesamten Bundesland. Schulen müssen nun ihre Schulordnungen entsprechend anpassen. Gleichzeitig besteht für höhere Jahrgänge an weiterführenden Schulen ein Handlungsspielraum, um Ausnahmen zu definieren.
mein Kommentar dazu:
Vorteile:
Bessere Konzentration
Weniger Ablenkung im Unterricht, Schüler konzentrieren sich besser auf das Lernen.
Förderung sozialer Interaktion
Schüler kommunizieren wieder häufiger direkt miteinander, wodurch das soziale Miteinander gestärkt wird.
Schutz der psychischen Gesundheit
Reduzierung von Stress und psychischen Belastungen, die durch ständige Smartphone-Nutzung und problematische Inhalte (z.B. in sozialen Medien) entstehen können.
Klare und einheitliche Regeln
Schafft Rechtssicherheit und Klarheit für Schüler, Lehrer und Eltern, da einheitliche Regelungen für alle Schulen gelten.
Unterstützung der Medienkompetenz
Pädagogisch gesteuerte Nutzung digitaler Geräte im Unterricht fördert bewusstere und kompetentere Mediennutzung.
Nachteile:
Einschränkung der Erreichbarkeit
Schüler und Eltern könnten Schwierigkeiten haben, einander kurzfristig und unkompliziert zu erreichen.
Mögliche Schwierigkeiten in der Umsetzung
Erhöhter Kontrollaufwand für Lehrkräfte, da das Verbot konsequent durchgesetzt werden muss.
Vernachlässigung digitaler Realitäten
Digitale Medien gehören zur Lebensrealität Jugendlicher. Ein komplettes Verbot könnte dazu führen, dass Schüler nicht lernen, verantwortungsvoll mit diesen Geräten umzugehen.
Konflikte durch unterschiedliche Ausnahmen
Die Möglichkeit einzelner Ausnahmen (z.B. Oberstufe) könnte zu Unklarheiten und Diskussionen zwischen Schülern, Lehrern und Eltern führen.
Probleme bei der Akzeptanz
Schüler könnten sich bevormundet fühlen, was zu Widerstand und einer schlechteren Atmosphäre an der Schule führen könnte.
© 2025 Christian Rill